Immobilien und Erbschaftssteuer – was nun?
Das Erreichte sichern und die Weichen stellen. A LA CARTE im Gespräch mit Frank Dubbert, Direktor Haspa Private Banking, zur Optimierung des Immobilienvermögens.
Herr Dubbert, eine tragende Säule in einem Vermögensportfolio sind Immobilien. Welche Faktoren sollten Immobilienbesitzer aktuell im Blick haben?
Auf jeden Fall die Erbschaftssteuer. Viele unserer Kundinnen und Kunden besitzen Immobilien, die stark im Wert gestiegen sind. Bei einer Vererbung auf die nächste Generation kann dabei eine sehr hohe Erbschaftssteuer, bis hin zu 50 Prozent, anfallen. Dies kann dann zu Liquiditätsproblemen führen und die bisherige Anlagestrategie stark beeinflussen. Auch der Nachhaltigkeitsfaktor „Energetische Sanierung“ steht im Fokus und hat Einfluss auf den Wert einer Immobilie.
Für Immobilien, die vererbt werden, haben sich die Bewertungskriterien geändert. Was bedeutet das?
Dass Vererben bei vielen Immobilien sehr viel teurer werden kann. Das Finanzamt ermittelt auf Grundlage des Bewertungsgesetzes den Wert der Immobilie und errechnet unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 haben sich einige Änderungen im Bewertungsgesetz ergeben, die dazu führen, dass viele Immobilien zum Teil wesentlich höher bewertet werden. In den vergangenen Jahren sind vor allem die Preise von Immobilien stark gestiegen. Auch aufgrund der sehr niedrigen Zinsen konnten Verkaufspreise erzielt werden, die teilweise weit über den durchschnittlichen Verkehrswerten lagen. Jetzt erleben wir eine stark veränderte Zinssituation und die Verkaufspreise gehen teilweise zurück. Zusammen mit den verschiedenen Expertinnen und Experten beurteilen wir das vorhandene Immobilienportfolio und leiten hieraus die passende Strategie als auch Handlungsempfehlung ab.
Wäre es dann nicht besser, die Immobilie zu überschreiben oder zu verschenken statt zu vererben?
Natürlich kann man schon vor dem Todesfall die Immobilie auf Erben überschreiben. Man kann sie aber auch schrittweise verschenken, wenn der Wert der Immobilie die Freibeträge überschreitet. Eine andere oder auch ergänzende Möglichkeit ist, dass ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird. Das reduziert den steuerlichen Wert der Immobilie und man kann viele Steuern bereits zu Lebzeiten sparen. Grundsätzlich sollte man eine Übertragung frühzeitig planen. Im Rahmen unserer 360-Grad-Beratungsgespräche ziehen wir dabei unsere erfahrenen Expertinnen und Experten aus dem Immobilienmanagement sowie Stiftungs- und Generationenmanagement hinzu. So bewerten wir gemeinsam auf fundierte Weise die Anlagestrategie im Immobilien- und Erbschaftskontext neu, um unseren Kundinnen und Kunden eine bestmögliche Lösung zu bieten.
Frank Dubbert und sein Team stehen für persönliche Beratungsgespräche bereit.